Finanzielle Förderleistungen
Wir bieten Ihnen eine jeweils auf den Einzelfall abgestimmte Unterstützung. Da wir es mit Menschen unterschiedlichster Qualifikationen zu tun haben, können die Fördermöglichkeiten unterschiedlich ausfallen.
Eingliederungszuschuss (EGZ)
- Die Bewerberin oder der Bewerber hat Anspruch auf Bürgergeld
- Die Bewerberin oder der Bewerber hat seinen Wohnsitz im Bereich des Jobcenters
- Es wird ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (Vollzeit oder Teilzeit, mind. 15 Stunden/Woche) mit einer Vertragslaufzeit von i.d.R. mindestens 12 Monaten begründet
- Die Bewerberin oder der Bewerber war in den letzten 4 Jahren vor der geplanten Einstellung noch nicht mehr als 3 Monate im Unternehmen/ Betrieb sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder hat dort eine Berufsausbildung absolviert
Wichtig ist:
- Die Lohnkostenzuschüsse müssen VOR Arbeitsbeginn beim Jobcenter Landkreis Germersheim beantragt werden
- Für über 50-jährige und schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber sind z.T. gesonderte Förderungen möglich. Sprechen Sie uns an und teilen Sie uns mit, welchen Arbeitsplatz Sie besetzen möchten
Förderung von Langzeitarbeitslosen
Sie wollen langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart bieten. Wir unterstützen Sie dabei im Rahmen des Teilhabechancengesetzes.
Weiter Informationen finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-langzeitarbeitslosen
Haben Sie Interesse?
Unsere Integrationsfachkräfte stehen Ihnen für eine ausführliche und individuelle Beratung gerne zur Verfügung.