Beratung und Betreuung von schwerbehinderten Menschen
Im Rechtskreis SGB II werden über 60 % aller schwerbehinderten arbeitslosen Menschen betreut. Darüber hinaus sind die Jobcenter für die Betreuung und Integration der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zuständig, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) von den Trägern der beruflichen Rehabilitation gewährt werden (z.B. Bundesagentur für Arbeit (BA), Deutsche Rentenversicherung, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung usw.).
Im Jobcenter Germersheim werden aktuell ca. 70 schwerbehinderte arbeitslose Kundinnen und Kunden betreut.
Wesentlich für eine schnelle, erfolgreiche Integration in Arbeit vor Ort ist, dass die besonderen Belange (inklusive der Fördermöglichkeiten) dieses Personenkreises berücksichtigt werden.
Aus diesem Grund beschäftigt das Jobcenter Germersheim in diesem Bereich 2 spezialisierte Fachkräfte, die in allen Belangen rund um diese Thematik gerne unterstützen.
Damit erhält diese vom Gesetzgeber als besonders förderungswürdig ausgewiesene Personengruppe die Unterstützung, die für ihre berufliche Integration erforderlich und vorgesehen ist.
Sie können über unser E-Mail-Postfach Kontakt aufnehmen:
jobcenter-germersheim.reha@jobcenter-ge.de