Einkommen

Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Sie bekommen. Zum Einkommen gehören beispielsweise
- Einnahmen aus nichtselbständiger und selbstständiger Tätigkeit,
- Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
- Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten,
- Kapital- und Zinserträge,
- Steuererstattungen, Abfindungen,
- Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.
Vom Einkommen zieht Ihr Jobcenter unter anderem Freibeträge (Absetzbeträge) und Ausgaben ab.
Wichtig: Sie müssen Ihr Einkommen angeben, wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen.
Freibeträge
Arbeiten lohnt sich!
Grundsätzlich gilt: Die ersten 100 Euro werden nicht berücksichtigt (Grundabsetzbetrag).
Außerdem wird für Erwerbstätige ein Freibetrag bei Erwerbstätigkeit abgesetzt. Über 100 Euro monatlich hinausgehendes Bruttoeinkommen bis 1.000 Euro monatlich wird zu 20 Prozent nicht berücksichtigt. (Ab dem 1. Juli 2023 gilt: Im Bereich zwischen 520 und 1.000 Euro werden 30 Prozent nicht berücksichtigt.) Weiteres Bruttoeinkommen bis 1.200 Euro monatlich bleibt noch zu 10 Prozent unberücksichtigt. Für Beschäftigte mit Kindern beträgt die Grenze 1.500 Euro.
Nutzen Sie für eine erste Orientierung gerne auch den Freibetragsrechner.
Weitere Informationen zur Anrechnung von Einkommen und häufig gestellte Fragen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
Wichtig: Sie müssen Ihr Einkommen angeben, wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen.